Sehr geehrte Patienten,
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, bitten wir alle Patienten mit Fieber
oder ansteckenden Erkrankungen nur nach telefonischer Anmeldung in die
infektiöse Sprechstunde zu kommen.
Wir bitten um maximal eine Begleitperson pro Patient in der Akutsprechstunde.
Bitte beachten Sie unsere aktuellen Sprechzeiten.
_____________________________________________________________________________________________
Um elektronische Rezepte ausstellen zu können, ist vorab das Einlesen der
Gesundheitskarte notwendig. Alternativ können Sie bei Ihrer Krankenkasse
eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern. Für eine automatische
Weiterleitung an unsere Adresse können Sie Ihre Krankenkasse unsere
Kontaktdaten mittels nachfolgendem QR-Codes weiterleiten.
_______________________________________________________________________________________________
Achtung !
Ab sofort ist die Meningokokken-B Impfung bis einschließlich 4 Jahre
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Termin haben möchten.
_______________________________________________________________________________________________
Achtung !
Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborene und Säuglinge in ihrer 1. RSV-Saison
eine spezifische Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen
durch RSV.
Pressmitteilung der STIKO vom 27.06.2024:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html
____________________________________________________________________________________
Achtung !
Ab sofort bieten wir auch Online Terminbuchungen zunächst für Impfungen an.
Bitte hierfür auf nachfolgenden Link klicken:
https://tcapp.de/kinderarztpraxis-saile/
_______________________________________________________________________________________________
Achtung !
Bitte beachten SIe, dass ab 18.12.2023 eine telefonische Krankschreibung und das
Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei
Erkrankungen eines Kindes (AU und AU Kind) möglich sind.
Auch für Schüler*innen/Auszubildende ist eine telefonische Krankmeldung durch
die Erziehungsberechtigten möglich, diese wird nach ärztlicher Rücksprache ab
Klasse 10 (entsprechend der Oberstufenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt)
bei Bedarf ausgestellt.
Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt nur nach vorheriger
Absprache am 1. Krankheitstag (telefonisch oder per Mail) maximal für den Vortag.
Gesundschreibungen erfolgen nur bei persönlicher Vorstellungen nach
nachgewiesenen meldepflichtigen Erkrankungen laut Infektionsschutzgesetz.
____________________________________________________________________________________
Stand 03.07.2025
.